
Gutachten
"Die Funktion des Sachverständigen
erstreckt sich auf die Beratung und Begutachtung
bestimmter Objekte, Waren oder Funktionen. Der
hohe und stetig ansteigende Entwicklungsstand von
Technik, Wissenschaft und Kunst macht den Sachverständigen
zu einem unverzichtbaren Faktor in der Wirtschaft."
Mit diesen Worten beschreibt die
Handwerkskammer das Wesentliche der Aufgaben des
Sachverständigen und des Bedarfs an seiner
Arbeit: Beratung und Begutachtung.
Als Spezialisten im Bereich von
Wasser- und Feuchteschäden werden wir gerufen,
wenn es um Gutachten oder Beratung in diesem Bereich
geht. In der Regel umfaßt ein Gutachten nicht
nur den festgestellten Schadensumfang und die Ursachen
sondern auch bei entsprechender Beauftragung Vorschläge
für die notwendigen Maßnahmen.
Auftragsumfang, Objekt, Befundung,
eingesetzte Meßgeräte und Meßdaten
und vieles andere sind Teil des Gutachtens. Auszüge
als Beispiel aus einem Gutachten:

Bild oben: Teil der Kopfdaten eines Gutachtens

Bild oben: Dokumentation von Meßdaten und Befund
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Unser Sachverständiger
Eugen Hobein, Inhaber der HMT
e.K.,
Freier Sachverständiger für Baufeuchte, BDSF
(Bundesverband Deutscher Sachverständiger
und Fachgutachter e.V.) und Bausachverständiger /
Baugutachter, BSG (Bundesfachverband für das
Sachverständigen-
und Gutachterwesen e.V.)
steht Ihnen als Sachverständige zur Verfügung.
Sachlich fundiert, durch Meßdaten
gestützt, können Qualitätssicherung,
Problem- oder Schadensbefundung und vieles mehr
bei frühzeitiger Begutachtung oder Beratung
kostenminimierend wirksam werden. Unverzichtbar
sind Gutachten bei vielen rechtlichen Auseinandersetzungen.
Gutachten im aufgezeigten Tätigkeitsbereich
werden in der Regel aufgrund von Messungen und
der folgenden Diagnose erstellt. Hierzu stehen
HMT vielfältige Meß- und Aufzeichnungsgeräte
zur Verfügung.
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