
Der Energiepass für Ihr Haus....
.... beantwortet folgende
Fragen:
Wo sind die Schwachstellen an
meinem Wohnhaus?
Welche Energiespartechniken sind
für mein Haus geeignet?
Wie hoch könnte die Einsparung
bei meinem Haus sein?
Welche Kosten würden durch
die Sanierung entstehen?
Wie hoch könnte mein wirtschaftlicher
Nutzen sein?
Zur Ermittlung Ihrer tatsächlichen
Energie- einsparmöglichkeiten senden Sie uns
Ihren
ausgefüllten ENERGIEPASS-Fragebogen zu. 
Fragebogen für Ihren Energiepass
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Der Energiepass für Gebäude
Eigentümer, die Immobilien vermieten, verkaufent
oder verpachten, müssen laut Gesetzgebung bald
einen Energieausweis vorlegen.
Für Wohngebäude bis einschließlich
Baujahr 1965 wird der Energieausweis ab dem 1.
Juli 2008 Pflicht, für jüngere Wohngebäude
ab dem 1. Januar 2009. Miet- und Kaufinteressenten
zeigt der Energieausweis, wie gut die energetische
Qualität eines Gebäudes ist und hilft
den zukünftigen Energieverbrauch abzuschätzen.
Eigentümer erfahren, welche Modernisierungsmaßnahmen
den Energieverbrauch deutlich senken können.
Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten -
als Bedarfs- und Verbrauchsausweis.

Bedarfsausweis:
Der Fachmann unterzieht Bausubstanz und Heizungsanlage
des Gebäudes einer genauen technischen Analyse.
Sie erhalten Hinweise auf energetische Schwächen
und bekommen fundierte Tipps für eine Modernisiserung.
Aufgrund der energetischen Messergebnisse wird
die Energie, die für Heizung,
Lüftung
und Warmwasserbereitung bei durchschnittlicher
Nutzung benötigt wird, ermittelt.
Einen Bedarfsausweis vorlegen müssen ab dem 1.
Oktober 2008 Vermieter von kleinen energetisch unsanierten
Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen, für
die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt
wurde. Bis dahin gilt für alle bestehenden Gebäude
Wahlfreiheit. Wohngebäude, die neu gebaut werden,
benötigen seit 2002 ohnehin einen Bedarfsausweis. Verbrauchsausweis:
Der Verbrauchsausweis entsteht auf der Grundlage
der Heizkostenabrechnungen und gibt den Energieverbrauch
der Gebäudenutzer bei Heizung und Warmwasser
in den letzten drei Jahren an. Die Bewertung eines
Gebäudes im Verbrauchsausweis hängt somit
auch vom individuellen Heizverhalten der Bewohner
ab.
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