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und das H in HMT ...
 

 

 

Der Energiepass für Ihr Haus....

.... beantwortet folgende Fragen:

Wo sind die Schwachstellen an meinem Wohnhaus?

Welche Energiespartechniken sind für mein Haus geeignet?

Wie hoch könnte die Einsparung bei meinem Haus sein?

Welche Kosten würden durch die Sanierung entstehen?

Wie hoch könnte mein wirtschaftlicher Nutzen sein?

 

Zur Ermittlung Ihrer tatsächlichen Energie- einsparmöglichkeiten senden Sie uns Ihren
ausgefüllten ENERGIEPASS-Fragebogen zu.



Fragebogen für Ihren Energiepass

Der Energiepass für Gebäude

Eigentümer, die Immobilien vermieten, verkaufent oder verpachten, müssen laut Gesetzgebung bald einen Energieausweis vorlegen. Für Wohngebäude bis einschließlich Baujahr 1965 wird der Energieausweis ab dem 1. Juli 2008 Pflicht, für jüngere Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009. Miet- und Kaufinteressenten zeigt der Energieausweis, wie gut die energetische Qualität eines Gebäudes ist und hilft den zukünftigen Energieverbrauch abzuschätzen. Eigentümer erfahren, welche Modernisierungsmaßnahmen den Energieverbrauch deutlich senken können.

Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten - als Bedarfs- und Verbrauchsausweis.

Bedarfsausweis:
Der Fachmann unterzieht Bausubstanz und Heizungsanlage des Gebäudes einer genauen technischen Analyse. Sie erhalten Hinweise auf energetische Schwächen und bekommen fundierte Tipps für eine Modernisiserung. Aufgrund der energetischen Messergebnisse wird die Energie, die für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung bei durchschnittlicher Nutzung benötigt wird, ermittelt.

Einen Bedarfsausweis vorlegen müssen ab dem 1. Oktober 2008 Vermieter von kleinen energetisch unsanierten Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde. Bis dahin gilt für alle bestehenden Gebäude Wahlfreiheit. Wohngebäude, die neu gebaut werden, benötigen seit 2002 ohnehin einen Bedarfsausweis.

Verbrauchsausweis:
Der Verbrauchsausweis entsteht auf der Grundlage der Heizkostenabrechnungen und gibt den Energieverbrauch der Gebäudenutzer bei Heizung und Warmwasser in den letzten drei Jahren an. Die Bewertung eines Gebäudes im Verbrauchsausweis hängt somit auch vom individuellen Heizverhalten der Bewohner ab.